Wilderei und illegaler Tierhandel
Ausstellung im Allwetterzoo Münster thematisiert illegalen Wildtierhandel
Der Allwetterzoo Münster thematisiert in einer neuen Ausstellung den weltweiten Wildtierhandel und dessen ernsthafte Bedrohung für den Artenschutz. Die Ausstellung entstand in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster.
Das Problem besteht darin, dass viele Tiere und tierische Produkte weiterhin illegal gehandelt werden. Matthias Genius, Experte für Artenschutzrecht bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster, der an der Entwicklung der Ausstellung beteiligt war, erklärt, dass sehr viele Tiere unkontrolliert aus ihrem Lebensraum entnommen werden. Schätzungen zufolge werden weltweit jährlich 19 Milliarden US-Dollar mit Wilderei und illegalem Tierhandel verdient.
Ein globales Kriminalitätsproblem
Der Wildtierhandel zählt neben dem Menschen-, Drogen- und Waffenhandel zu den vier größten kriminellen Aktivitäten weltweit. Schätzungen gehen davon aus, dass über 120 Millionen Tiere pro Jahr illegal gehandelt werden. Sie enden als Wildfleisch, für medizinische Wirkstoffe, Modeartikel, Souvenirs, Jagdtrophäen oder Haustiere. Besonders betroffen sind bereits bedrohte Arten, da deren Seltenheit höhere Preise auf dem Schwarzmarkt ermöglicht. Somit ist der illegale Wildtierhandel nach dem Lebensraumverlust die zweitgrößte Bedrohung vieler gefährdeter Arten.
Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen
Nicht immer stecken kriminelle Absichten hinter dem Handel; oft ist es Unwissenheit, die unangenehme Konsequenzen nach sich zieht. Viele Reisende bringen Souvenirs mit nach Hause, die von geschützten Tier- oder Pflanzenarten stammen. Auch gut gemeinte Käufe zur Unterstützung lokaler Händler können schädliche Folgen haben, da jeder Kauf die Nachfrage ankurbelt und unkontrollierte Fänge befördert. Die Folgen für Art und Natur werden dem kurzfristigen Gewinn untergeordnet.
Hinzu kommt das Risiko bei der Heim- und Einreise: Liegen die erforderlichen Papiere und Genehmigungen nicht vor, werden die Souvenirs beschlagnahmt. Je nach Produkt und Herkunft drohen hohe Geldbußen oder sogar Strafverfahren, da bei kriminellem Handel Haftstrafen verhängt werden können, auch wenn dies in der Regel nicht bei Urlaubssouvenirs geschieht.
Rechtliche Rahmenbedingungen und neue Handelswege
Die Ausstellung im Allwetterzoo Münster informiert darüber, wie der Handel die Artenvielfalt gefährdet. Geschützte Tier- und Pflanzenarten dürfen in der Europäischen Union grundsätzlich nicht vermarktet, in Besitz genommen oder eingeführt werden, es sei denn, die rechtmäßige Herkunft kann durch Einfuhrgenehmigungen, Zuchtbelege oder behördliche Vermarktungsbescheinigungen nachgewiesen werden. Dr. Philipp Wagner, Kurator für Artenschutz und Forschung im Zoo, ergänzt, dass selbst Experten Probleme haben, bei verarbeiteten Erzeugnissen wie Schmuck, Lebensmitteln oder Wellness-Artikeln den Ursprung auf den ersten Blick festzustellen oder Fälschungen von Nachweisen zu erkennen. Selten werde ein ganzer Elefantenstoßzahn gehandelt, sondern Produkte, in denen verbotene Arten verarbeitet sind.
Nicht nur Urlaubsmitbringsel, sondern auch in Europa gekaufte Tiere und Produkte unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA), dessen Grundlage die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) ist. In Deutschland müssen lebende, geschützte Tierarten bei den Naturschutzbehörden des jeweiligen Wohnsitzes angemeldet werden. Bestimmte Arten erfordern zusätzlich eine Kennzeichnung mit Ringen oder Transpondern bzw. müssen über Fotos dokumentiert werden. Tiere ohne Nachweis können nach dem Bundesnaturschutzgesetz beschlagnahmt werden, und bei illegalem Verkauf oder Kauf drohen Bußgeld- und Strafverfahren.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden vor allem Papageien und andere Vögel im großen Stil gehandelt. Seit einigen Jahren zeichnet sich jedoch eine Trendwende ab: Immer mehr Amphibien und Reptilien werden gehandelt. Es gilt die Regel: Je seltener und bedrohter, desto begehrter sind sie bei einer bestimmten Klientel. Das Internet hat dem Handel eine völlig neue Dimension gegeben. Genius berichtet, dass in diesem digitalen Mengengelage immer wieder Personen illegale Tiere handeln. Insbesondere über Social Media sei ein neuer, riesiger Markt entstanden, auf dem Fotos geteilt und Tiere direkt gehandelt und teilweise einfach per Post verschickt würden. Hier den Überblick zu behalten, ist schwierig.
Bekämpfung des Handels durch Social Media
Allerdings sei es auch Social Media zu verdanken, dass die Behörden illegalen Machenschaften besser auf die Spur kommen. Während man früher oft auf Hinweise von aufmerksamen Personen angewiesen war, nutzen die Behörden heute Social Media aktiv. Es sei zwar erschreckend, wie offen dort über den Handel gesprochen werde, andererseits ermögliche dies, kriminelles Verhalten festzustellen. Die Behörden können dann zusammen mit der Polizei handeln und eingreifen.
Matthias Genius begrüßt Ausstellungen wie die im Artenschutzcampus des Allwetterzoo Münsters. Philipp Wagner erklärt, dass dort über 20 verschiedene Arten zu erleben sind und die Zusammenhänge von Artenschutz und Zoos vermittelt werden. Zudem werden anhand einzelner Arten exemplarisch die vielfältigen Herausforderungen zum Arterhalt erzählt. Tiere, Informationen über die Artenschutzarbeiten des Zoos sowie die Zollausstellung erzählen die gesamte Geschichte. Genius und Wagner sind sich einig: Nur wer gut informiert ist, kann sich korrekt verhalten und Arten schützen, egal ob im Urlaub oder bei der Tierhaltung zu Hause.
